Richtlinien für die Vermietung des Jugendhauses Das Jugendhaus wird kostenpflichtig zur Nutzung für private, nicht gewerbliche Feiern für maximal einen Tag nur an Personen vermietet, die volljährig sind oder minderjährig, mit Einverständnis und Vertretung durch Ihre Erziehungsberechtigten und die in Freiburg-Hochdorf wohnen, sofern die eigentliche Nutzung für die Jugendarbeit davon nicht beeinträchtigt wird. Der Leiter des Jugendhauses organisiert die Vermietung auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung. Diese Richtlinien und die vergebenen Termine können von jedem eingesehen werden. Termine werden in der Regel nicht länger als drei Monate im Voraus vereinbart. Nicht mehr jugendliche Personen (über 27 Jahre) sind ggf. zu vernachlässigen. Beschwerden sind dem Träger des Jugendhauses in einer Vorstandssitzung vorzutragen. Der Vorstand entscheidet nach freiem Ermessen und kann ein Mietgesuch ohne Begründung ablehnen. G r u n d p r e i s e : Mietsache | Kinder u. Jugendliche (nachmittags) | Jugendliche bis 21 J. (abends) | Erwachsene | Disco-Raum (max. 80 Pers.) | 35,- € | 50,- € | 75,- € | Café (max. 80 Pers.) | 35,- € | 50,- € | 75,- € | | Erdgeschoß gesamt (max. 160 Pers.) | 60,- € | 80,- € | 115,- € | | Küche | 15,- € | 20,- € | 35,- € | Musikanlage | 25,- € | 50,- € | 100,- € | Grundsätzlich ist eine Kaution von 100,- € zu hinterlegen, die ggf. für Reinigung und Reparaturen/ Ersatzbeschaffung verwendet werden kann. Bei Vermietungen an Erwachsene erhält der Hausmeister in der Regel ein Trinkgeld von 80,- €. Preisnachlässe: Bei Nutzung durch Jugendliche am Abend bis einschließlich 21 Jahre sowie durch Kinder und Jugendliche am Nachmittag gelten die o.a. Preise. Vorstandsmitglieder, angestellte und ehrenamtliche Mitarbeiter, örtliche Vereine und Institutionen erhalten maximal einmal im Jahr die Räumlichkeiten für 25%.
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